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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13   

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https://dejure.org/2014,9351
OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13 (https://dejure.org/2014,9351)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2014 - 3 N 138.13 (https://dejure.org/2014,9351)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2014 - 3 N 138.13 (https://dejure.org/2014,9351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 S 4 AufenthG 2004, Art 3 Nr 5 EGRL 115/2008, Art 11 Abs 1 S 1 Buchst b EGRL 115/2008
    Änderung einer Befristungsentscheidung nach Ausweisung; Antrag auf nachträgliche Verkürzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 11 Abs 1 S 3 AufenthG, § 11 Abs 1 S 4 AufenthG
    Ausweisung; Befristung der Sperrwirkung; Antrag auf nachträgliche Verkürzung; keine grundsätzliche Bedeutung; Klärung durch Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; Bemessung der Frist; Darlegungsanforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den hier maßgeblichen Fall einer Ausweisung und ihrer Vollstreckung durch Abschiebung (vgl. Art. 3 Nr. 5 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Rückführungsrichtlinie) bereits in dem seine Rechtsprechung weiterentwickelnden Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - (juris Rn. 43) und sodann in weiteren, teilweise in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen (s. vor allem: Urteile vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 43, und - 1 C 14.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 34) "zur Klarstellung" darauf hingewiesen, dass eine Ausländerbehörde bei entsprechendem Antrag auf aktueller Tatsachengrundlage zu prüfen hat, ob sich aus Umständen, die nach einer (behördlichen oder gerichtlichen) Entscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung entstanden sind, Anhaltspunkte für eine Verkürzung der festgesetzten Frist ergeben.
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13
    In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2013 - 1 B 11.13 - (juris Rn. 3) wird es unter Bezugnahme auf das Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - (juris Rn. 42 f.) ausdrücklich als in der Rechtsprechung des Senats geklärt bezeichnet, dass der Betroffene jederzeit einen Antrag auf Verkürzung der festgesetzten Frist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG stellen kann, wenn sich die für die Festsetzung maßgeblichen Umstände nachträglich geändert haben.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den hier maßgeblichen Fall einer Ausweisung und ihrer Vollstreckung durch Abschiebung (vgl. Art. 3 Nr. 5 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Rückführungsrichtlinie) bereits in dem seine Rechtsprechung weiterentwickelnden Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - (juris Rn. 43) und sodann in weiteren, teilweise in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen (s. vor allem: Urteile vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 43, und - 1 C 14.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 34) "zur Klarstellung" darauf hingewiesen, dass eine Ausländerbehörde bei entsprechendem Antrag auf aktueller Tatsachengrundlage zu prüfen hat, ob sich aus Umständen, die nach einer (behördlichen oder gerichtlichen) Entscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung entstanden sind, Anhaltspunkte für eine Verkürzung der festgesetzten Frist ergeben.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den hier maßgeblichen Fall einer Ausweisung und ihrer Vollstreckung durch Abschiebung (vgl. Art. 3 Nr. 5 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Rückführungsrichtlinie) bereits in dem seine Rechtsprechung weiterentwickelnden Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - (juris Rn. 43) und sodann in weiteren, teilweise in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen (s. vor allem: Urteile vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 43, und - 1 C 14.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 34) "zur Klarstellung" darauf hingewiesen, dass eine Ausländerbehörde bei entsprechendem Antrag auf aktueller Tatsachengrundlage zu prüfen hat, ob sich aus Umständen, die nach einer (behördlichen oder gerichtlichen) Entscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung entstanden sind, Anhaltspunkte für eine Verkürzung der festgesetzten Frist ergeben.
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat für den hier maßgeblichen Fall einer Ausweisung und ihrer Vollstreckung durch Abschiebung (vgl. Art. 3 Nr. 5 und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der Rückführungsrichtlinie) bereits in dem seine Rechtsprechung weiterentwickelnden Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - (juris Rn. 43) und sodann in weiteren, teilweise in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidungen (s. vor allem: Urteile vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 43, und - 1 C 14.12 -, juris Rn. 16; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 -, juris Rn. 34) "zur Klarstellung" darauf hingewiesen, dass eine Ausländerbehörde bei entsprechendem Antrag auf aktueller Tatsachengrundlage zu prüfen hat, ob sich aus Umständen, die nach einer (behördlichen oder gerichtlichen) Entscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung entstanden sind, Anhaltspunkte für eine Verkürzung der festgesetzten Frist ergeben.
  • BVerwG, 11.11.2013 - 1 B 11.13

    Ausweisung; Befristung der Rechtswirkungen bei Abschiebungsverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 3 N 138.13
    In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2013 - 1 B 11.13 - (juris Rn. 3) wird es unter Bezugnahme auf das Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 9.12 - (juris Rn. 42 f.) ausdrücklich als in der Rechtsprechung des Senats geklärt bezeichnet, dass der Betroffene jederzeit einen Antrag auf Verkürzung der festgesetzten Frist nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG stellen kann, wenn sich die für die Festsetzung maßgeblichen Umstände nachträglich geändert haben.
  • VG Karlsruhe, 13.11.2014 - 2 K 1061/14

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an einen Nigerianer aus humanitären Gründen

    Die Geltendmachung der Möglichkeit der Verletzung dieses Rechts vermittelt den Familienangehörigen eines Ausländers, für den ein Aufenthaltstitel begehrt wird, die Klagebefugnis (VG Berlin, Urteil vom 24.09.2013 - 11 K 210.13 -, juris Rn. 15; unbeanstandet von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2013 - OVG 3 N 138/13 -).
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